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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Sicherer Start in den Frühling

15.03.2013 | FAHRSCHUL-WISSEN

Nach dem Winter brauchen auch PKWs einen Frühjahrsputz Winterschäden sind nicht bloß Schönheitsfehler, sondern ein echtes Sicherheitsrisiko. Experten empfehlen deshalb, PKWs zu Beginn der warmen Jahreszeit gründlich reinigen und durchchecken zu lassen. „Wenn Schmutz und Streugut jetzt nicht entfernt werden, können sie später Probleme machen“, warnt #userInhaber#, von der #userName#. „Besonders wichtig ist eine Säuberung des Unterbodens – sonst hat der Rost freie Bahn.“ Aber auch die Karosserie braucht neuen Schutz. Hat der Lack Kratzer bekommen, sollten sie vor der Versiegelung ausgebessert werden. Auch den Innenraum sollte man nicht vergessen. „Wenn die Sonne durch die Scheiben scheint, können Schlieren die Sicht verschlechtern. Deshalb muss jetzt gründlich von innen geputzt werden. Feuchte Fußmatten trocknet man am besten draußen“, rät Fahrlehrer #userInhaber#. Aus Erfahrung weiß der Fahrschulinhaber, dass neben der Reinigung nun ein Check in der Werkstatt ratsam ist. Hier wird die Elektrik kontrolliert, Batterie und Stoßdämpfer werden geprüft. Öl, Kühl- und Reinigungsflüssigkeit gegebenenfalls wieder aufgefüllt. Sollten am Auspuff Risse oder Löcher entstanden sein, müssen diese zugeschweißt werden. Die Wischerblätter sollten, sofern das Gummi porös geworden ist, ausgetauscht und Tür- und Fensterdichtungen sowie die Schlösser gereinigt und eingefettet werden. Auch eine Motorreinigung kann angebracht sein, um Ablagerungen und Korrosion zu entfernen. „Wer sein Auto jetzt auf Vordermann bringt, muss sich später nicht über Schäden ärgern. Ist zum Beispiel der Auspuff erst einmal durchgerostet, wird es teuer“, weiß #userInhaber#. „Aber vor allem geht man so sicher, sich selbst und andere im Straßenverkehr nicht zu gefährden.“ Natürlich ist für eine sichere Fahrt auch wichtig, die Sommerreifen rechtzeitig wieder aufzuziehen: Ab Temperaturen von +7° C sorgen sie für eine optimale Straßenlage und besseres Kurven- und Bremsverhalten. Fragen zum Frühjahrs-Check beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Neue Führerscheinklasse für das Fahren mit Anhänger

18.12.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

BE oder B96 – welche Fahrerlaubnis ist die richtige? Wer Gespanne steuert, sollte rechnen können: Beträgt das zulässige Gesamtgewicht (zG) des Anhängers mehr als 750 kg, ist unter Umständen ein eigener Führerschein nötig. Bisher war dies die Fahrerlaubnis der Klasse BE. Ab dem 19. Januar 2013 wird es mit Einführung der neuen Anhängerklasse B96 komplizierter. #userInhaber#, Inhaber der #userName# erklärt den Unterschied zwischen der alten und der neuen Anhängerklasse: „Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse BE darf ich an meinen PKW jeden Anhänger ankoppeln, dessen zulässiges Gesamtgewicht bis zu 3,5 t beträgt. Um diese Fahrerlaubnis zu bekommen, sind fünf Sonderfahrten und eine eigene praktische Prüfung nötig. Einfacher ist die neue Klasse B96 zu haben: Die praktische Prüfung entfällt, ich muss lediglich insgesamt sieben Stunden Unterricht nachweisen – davon mindestens 2,5 Stunden Theorie und 3,5 Stunden Praxis. Hierzu kommt noch eine einstündige Fahrt durch den öffentlichen Straßenverkehr.“ Mit dem Eintrag „B96“ im Führerschein dürfen alle Gespanne gesteuert werden, deren zG insgesamt bis zu 4,25 t beträgt – mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B sind nur 3,5 t erlaubt. Außerdem darf das zG des Anhängers höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs, was ab dem 19.01.2013 aber auch den Inhabern eines einfachen Führerscheins der Klasse B erlaubt ist. „Jeder, der größere Gespanne fahren will, muss sich gut überlegen, welche Fahrerlaubnis für ihn die richtige ist“, rät Fahrlehrer #userInhaber#. „Die Klasse B96 bekommt man zwar leichter, dafür ist das zugelassene Gesamtgewicht aber kleiner als bei der Klasse BE, mit der man Gespanne von bis zu 7 t steuern darf. Für Ihre Entscheidung sollten Sie nicht nur vom Jetzt-Zustand ausgehen. Denken Sie auch daran, dass das Gesamtgewicht steigt, wenn Sie sich irgendwann ein größeres Auto kaufen.“ Allen Fahrschülern rät #userInhaber#, den passenden Anhänger-Führerschein gleich mit der Fahrerlaubnis der Klasse B zu kombinieren: „So hat man alles auf einmal erledigt und ist beim Steuern von Gespannen auf der sicheren Seite.“ Bleibt nur noch die Frage: B96 oder BE? Zur Entscheidung für die richtige Anhänger-Klasse berät #userInhaber# alle Interessenten gern telefonisch unter #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

15.08.2012 | FAHRSCHUL-WISSEN

Schon Hustensaft kann Punkte in Flensburg bringen Drogen am Steuer – die meisten Autofahrer werden empört den Kopf schütteln, wenn man sie auf dieses Thema anspricht. Doch viele haben diese Straftat schon begangen, ohne es zu wissen: 80 Prozent der Deutschen ist nicht klar, dass Hustensaft oder Schmerztabletten ihr Fahrverhalten beeinflussen können. Laut Auskunft der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) geschieht jeder vierte Verkehrsunfall unter Einfluss von Medikamenten. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, warnt #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Egal ob verschreibungspflichtig oder nicht: Jeder, der sich nach Einnahme eines Medikaments ans Steuer setzen will, sollte den Beipackzettel vorher gründlich durchlesen und sich im Zweifelsfall beim Arzt oder Apotheker informieren. Gehören Müdigkeit und Benommenheit zu den Nebenwirkungen, sollte das Auto in der Garage bleiben.“ Rund ein Fünftel aller Arzneimittel wirken sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. Und das gilt auch für all die Tropfen und Pillen, die wir im Alltag, fast ohne nachzudenken, schlucken. „Rezeptfreie Hustensäfte enthalten zum Beispiel oft einen richtigen Drogencocktail“, weiß #userInhaber#. Ähnliches gilt für Schmerzmittel – besonders in Kombination mit Alkohol. Dort, wo „ein Gläschen“ normalerweise nicht viel ausmacht, können schon Aspirin und Paracetamol für schlimme Folgen sorgen. Schnell eine Tablette gegen die Kopfschmerzen einwerfen und dann zum Grillabend bei Freunden? Wer in diesem Fall auf sein Bier nicht verzichten möchte, sollte das Auto also gleich stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. „Aber auch, wenn Sie nichts eingenommen haben, können zwei Gläser bereits zuviel sein“, meint der engagierte Fahrlehrer. „Wissen Sie genau, wann bei Ihnen die zulässigen 0,5 Promille erreicht sind und wollen Sie wirklich bis an diese Grenze gehen? Schon bei 0,3 Promille ändert sich der Fahrstil, ohne dass man es merkt.“ Weitere Informationen zum Thema Medikamente und Alkohol am Steuer erhalten Sie bei #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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